Kitzretter – Teams

Siegerland:

Andre Halfmeier, Mobil: 0176 44 23 36 00

Christoph Dielmann, Mobil: 0175 808 36 29

Wittgenstein:

Marcus Surwehme, Mobil: 0170 830 56 98

Netphen-Dreistiefenbach:

Hans-Joachim Pientak, E-Mail: Hans-j.pientak@hegering-netphen.de


Ausnahmeregelung für Drohnen zur Jungwildrettung
(Mitteilung des DJV vom 20.03.2024)

Die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft hat inzwischen die Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung überarbeitet. Diese dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden.
Siehe auch: Hinweis zum Versicherungsschutz beim Drohneneinsatz (LJV).
Einsatz älterer Drohnen für Jungtierrettung (DJV 09.10.2024)

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legt die Drohnenförderung neu auf (Stand: 19.3.2025)
Anträge zur Förderung können bis 17. Juni 2025 gestellt werden. Informationen und Hinweise zur Antragstellung auf den Seiten des LJV NRW und auf den Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheides gestattet!

Foto: U. Hinz