Trichinenuntersuchung
Das Fleisch von Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen unterliegt der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch vom Menschen verzehrt werden soll.
Trichinenproben dürfen Jäger entnehmen, die sich unter Vorlage des Sachkundenachweises zur Trichinenprobenentnahme (auf den Zeugnissen zur Hygieneschulung gesondert aufgeführt) beim amtlichen Kreisveterinäramt als Probeentnahmeberechtigte haben registrieren lassen.
Als Probematerial eignet sich besonders Muskelfleisch aus dem Vorderlauf und der Zwergfellpfeiler. Die Proben sollten mindestens 50 Gramm betragen (ca. Walnussgroß).
Das Probematerial sollte in einen Gefrierbeutel gepackt werden. Auf diesen Beutel ist die Nummer der Wildmarke zu notieren, die auch auf dem Wildursprungsschein vermerkt ist.
Der ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der verpackten Trichinenprobe in einen weiteren – von außen sauberen – Gefrierbeutel zu verpacken. Auch auf diesen Beutel die Nummer der Wildmarke notieren.
Die Wildkörper, deren untersuchte Probe trichinenfrei sind, werden auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein unter Angabe der Wildmarkennummer als trichinenfrei aufgeführt.
Liebe Jägerinnen & Jäger,
nach dem Cyberangriff auf die Südwestfalen IT ist auch das Veterinäramt und die Jagdbehörde nur eingeschränkt erreichbar.
Über die neue E-Mail-Adresse veterinaeramt@kreissiwi.de und in dringlichen Angelegenheiten telefonisch über das Bürgertelefon des Kreises (0271 313 919 15) können Sie uns erreichen.
Lebensmittelüberwachung: 0151 / 159 600 45
Die Trichinenuntersuchung findet weiterhin zu den bekannten Zeiten statt. Die Probenergebnisse werden zurzeit nicht mehr auf der Homepage veröffentlicht. Diese erhalten die Siegen-Wittgensteiner Jäger über den Postweg. Bitte dran denken, den kompletten Wildursprungsschein mit der Trichinenprobe abzugeben. Ein Blatt verbleibt im Labor, die zwei weiteren erreichen Sie per Post. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Team des Veterinäramtes
Ergebnisse der Trichinenuntersuchung abfragen (Exel erforderlich).
Veterinäramt
Bahnhof Weidenau 6, 57076 Siegen
Tel.: 0271/333-2852
veterinaeramt(at)siegen-wittgenstein.de
Veterinäramt Siegen – Trichinenlabor
Schlachthausstr. 10 c, 57072 Siegen
Tel.: 0271/333-2865
Auch im Jahr 2024 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat dies per Erlass mitgeteilt. Begründet wird die Fortführung der Kostenübernahme mit übergeordneten Gründen der ASP-Prophylaxe.