Trichinenuntersuchung

Trichinenuntersuchung

Das Fleisch von Wildschweinen, Bären, Füchsen, Biberratten und Dachsen unterliegt der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch vom Menschen verzehrt werden soll.

Trichinenproben dürfen Jäger entnehmen, die sich unter Vorlage des Sachkundenachweises zur Trichinenprobenentnahme (auf den Zeugnissen zur Hygieneschulung gesondert aufgeführt) beim amtlichen Kreisveterinäramt als Probeentnahmeberechtigte haben registrieren lassen.

Als Probematerial eignet sich besonders Muskelfleisch aus dem Vorderlauf und der Zwergfellpfeiler. Die Proben sollten mindestens 50 Gramm betragen (ca. Walnussgroß).
Das Probematerial sollte in einen Gefrierbeutel gepackt werden. Auf diesen Beutel ist die Nummer der Wildmarke zu notieren, die auch auf dem Wildursprungsschein vermerkt ist.

Der ausgefüllte Wildursprungsschein ist zusammen mit der verpackten Trichinenprobe in einen weiteren – von außen sauberen – Gefrierbeutel zu verpacken. Auch auf diesen Beutel die Nummer der Wildmarke notieren.

Die Wildkörper, deren untersuchte Probe trichinenfrei sind, werden auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein unter Angabe der Wildmarkennummer als trichinenfrei aufgeführt.
 

Ergebnisse der Trichinenuntersuchung abfragen (Exel erforderlich).

Veterinäramt
Bahnhof Weidenau 6, 57076 Siegen
Tel.: 0271/333-2852
veterinaeramt(at)siegen-wittgenstein.de
 

Veterinäramt Siegen – Trichinenlabor
Schlachthausstr. 10 c, 57072 Siegen
Tel.: 0271/333-2865
 

Auch im Jahr 2024 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. 
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat dies per Erlass mitgeteilt. Begründet wird die Fortführung der Kostenübernahme mit übergeordneten Gründen der ASP-Prophylaxe.